Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Auftragserteilung

1.1 Sämtliche Lieferungen und Verkaufsgeschäfte erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden abgedruckten Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Die Auslieferung unserer Waren bedeutet in keinem Fall eine Anerkennung evtl. allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers.

2. Preise

2.1 Die Preise verstehen sich rein netto inklusive jeglicher Entsorgungskosten und schließen die mit der Zufuhr fälligen Abgaben nicht ein. Eine frachtfreie Zulieferung kann vereinbart werden. Hinzu kommt die jeweils gesetzlich gültige Mehrwertsteuer.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Unsere Rechnungen sind sofort nach Lieferung der Ware - rein netto - zahlbar. Ein Skontoabzug ist nur zulässig aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung. Zahlungen haben in der in Rechnung gestellten Währung zu erfolgen.

3.2 Zahlungen mit Wechsel bedürfen einer besonderen Vereinbarung.

3.3 Bei Zielüberschreitung - nach Festsetzung einer angemessenen Nachfrist - sind wir berechtigt, Verzugszinsen -iIn Höhe der Kontokorrentzinsen - zu berechnen.

3.4 Wird uns bekannt, daß der Käufer sich in Zahlungsschwierigkeiten befindet, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn eingeleitet werden oder eine spürbare Vermögensverschlechterung eintritt, so können wir die Forderungen sofort und gegebenenfalls direkt beim Warenempfänger geltend machen — oder eine dingliche Sicherheitsleistung dafür verlangen. In dem Falle hat der Käufer uns seine Forderungen an Dritte offenzulegen.
(Siehe hierzu auch Punkt 5.4)

4. Lieferungen und Lieferzelt

4.1 Der Versand erfolgt auf Kosten und - auch bei frachtfreier Lieferung - auf Gefahr des Käufers.

4.2 Eine Lieferzeit gilt als vereinbart und kann sich verlängern (unbeschadet unserer Rechte aus dem Verzug des Käufers) um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Auftrag in Verzug ist.

4.3 Im Falte höherer Gewalt, nicht zu vertretender Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Verzögerungen mir Warenlieferungen im eigenen Betrieb, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn wir in Verzug kommen und eine angemessene Nachfrist ungenutzt haben verstreichen lassen.

4.4 Schadenersatzansprüche wegen Verzuges können nur bei Überschreiten der festgesetzten Nachfrist geltend gemacht werden.

4.5 Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart worden ist.

4.6 Die von uns festgestellten Gewichte auf elektronischen Waagen sind für die Berechnungen maßgebend. Während des Transportes entstandene Gewichtsverluste gehen zu Lasten des Käufers. Darüber hinausgehende Gewichtsdifferenzen werden nur anerkannt, wenn im Beisein des jeweiligen Frachtführers gewogen wird und die Wiegedokumente - Kontrollschein - zum Vergleich mit den eigenen Auslieferungsunterlagen ausgehändigt werden. Auch die Feststellung durch einen vereidigten Wäger erkennen wir an.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1Wir behalten uns das Eigentumsrecht an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher uns zustehenden Forderungen ausdrücklich vor.

5.2 Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden,  so werden wir entsprechend Miteigentümer. Der Besteller tritt uns schon im Vorraus sein Eigentums- oder Miteigentumsrecht an den vermischten Gegenständen oder
dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diese mit
kaufmännischer Sorgfalt für uns.
Soweit die gelieferte Ware vor der Bezahlung be- oder verarbeitet wird, bleibt sie in jeder Be- oder Verarbeitungsstufe und auch als fertige Ware unser Eigentum. Eigentumserwerb des Bestellers gemäß § 950 BGB wird ausgeschlossen, da der
Besteller das Eigentum für uns erwirbt und alles Material für uns lediglich verwahrt.

5.3 Die Ware darf bis zur vollständigen Bezahlung ohne unsere schriftliche Zustimmung weder verpfändet noch sicherungshalberübereignet werden. Erfolgt Weiterveräußerung und zwar gleichgültig, ob unbearbeitet oder verarbeitet, vor der vollständigen Bezahlung, so darf dies nur unter Eigentums-vorbehalt erfolgen.
Auf jeden Fall gilt gleichzeitig vereinbart, daß mit der Weiterverarbeitung alle Ansprüche des Bestellers gegen seine Abnehmer, insbesondere auf Zahlung des Kaufpreises, an uns abgetreten sind.

5.4 Wir verpflichten uns auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückübertragung, als der Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt.

5.5 Nimmt der Besteller aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware vor vollständiger Zahlung an uns Zahlungen oder anderweitige Deckungsmittel von seinem Abnehmer herein, so gilt die Hereinnahme als für uns erfolgt. Er ist bezüglich der Hereinnahme dieser Gegenwerte unser Treuhänder. Interventionskosten trägt der Besteller.

5.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nichts das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrage.

6. Gewährleistungsansprüche

6.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Erhalt zu begutachten und erkennbare Mängel unmittelbar nach Kenntnis fernmündlich und schriftlich anzuzeigen, ggf. auf Warenannahmenschein. Versteckte Mängel müssen am Tage ihrer Entdeckung fernmündlich oder fernschriftlich gerügt werden.

6.2 Der Käufer ist verpflichtet, Beweise für die Mängel zu sichern und uns Gelegenheit zur Überprüfung zu geben. Kommt der Kaufer dieser Verpflichtung nicht nach oder versäumt er die Rügefrist, gilt die Lieferung als genehmigt.

6.3 Eine Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware kann verlangt werden.

6.4 Weitere Ansprüche, insbesondere Ersatzansprüche bei weiter-verarbeiteter oder abgegebener Ware wegen unmittelbarer oder mittelbarer Schäden, auch solcher aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

7. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Schadenersatzansprüche

7.1 Der Käufer hat ein Aufrechnungsrecht nur dann, wenn die Gegenansprüche an uns sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach unstreitig sind oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, sofern es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und uns eine grobe Vertragsverletzung nachgewiesen wird.

7.2 Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund - auch aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung -, sind aisgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf ein grobes Verschulden von uns zurückzuführen.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand

8.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis - Amtsgericht Bad Kreuznach.

Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.