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1. Auftragserteilung
1.1 Sämtliche Lieferungen und Verkaufsgeschäfte
erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden abgedruckten Bedingungen.
Abweichende Bedingungen des Käufers sind für uns nur verbindlich,
wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Die Auslieferung
unserer Waren bedeutet in keinem Fall eine Anerkennung evtl. allgemeiner
Geschäftsbedingungen des Käufers.
2. Preise
2.1 Die Preise verstehen sich rein netto inklusive jeglicher
Entsorgungskosten und schließen die mit der Zufuhr fälligen
Abgaben nicht ein. Eine frachtfreie Zulieferung kann vereinbart werden.
Hinzu kommt die jeweils gesetzlich gültige Mehrwertsteuer.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Rechnungen sind sofort nach Lieferung der
Ware - rein netto - zahlbar. Ein Skontoabzug ist nur zulässig aufgrund
ausdrücklicher Vereinbarung. Zahlungen haben in der in Rechnung gestellten
Währung zu erfolgen.
3.2 Zahlungen mit Wechsel bedürfen einer besonderen
Vereinbarung.
3.3 Bei Zielüberschreitung - nach Festsetzung einer
angemessenen Nachfrist - sind wir berechtigt, Verzugszinsen -iIn Höhe
der Kontokorrentzinsen - zu berechnen.
3.4 Wird uns bekannt, daß der Käufer sich
in Zahlungsschwierigkeiten befindet, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
gegen ihn eingeleitet werden oder eine spürbare Vermögensverschlechterung
eintritt, so können wir die Forderungen sofort und gegebenenfalls
direkt beim Warenempfänger geltend machen — oder eine dingliche
Sicherheitsleistung dafür verlangen. In dem Falle hat der Käufer
uns seine Forderungen an Dritte offenzulegen.
(Siehe hierzu auch Punkt 5.4)
4. Lieferungen und Lieferzelt
4.1 Der Versand erfolgt auf Kosten und - auch bei frachtfreier
Lieferung - auf Gefahr des Käufers.
4.2 Eine Lieferzeit gilt als vereinbart und kann sich
verlängern (unbeschadet unserer Rechte aus dem Verzug des Käufers)
um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus
diesem oder einem anderen Auftrag in Verzug ist.
4.3 Im Falte höherer Gewalt, nicht zu vertretender
Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Verzögerungen mir Warenlieferungen
im eigenen Betrieb, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Der
Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn wir in Verzug kommen
und eine angemessene Nachfrist ungenutzt haben verstreichen lassen.
4.4 Schadenersatzansprüche wegen Verzuges können
nur bei Überschreiten der festgesetzten Nachfrist geltend gemacht
werden.
4.5 Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht
ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart worden ist.
4.6 Die von uns festgestellten Gewichte auf elektronischen
Waagen sind für die Berechnungen maßgebend. Während des
Transportes entstandene Gewichtsverluste gehen zu Lasten des Käufers.
Darüber hinausgehende Gewichtsdifferenzen werden nur anerkannt, wenn
im Beisein des jeweiligen Frachtführers gewogen wird und die Wiegedokumente
- Kontrollschein - zum Vergleich mit den eigenen Auslieferungsunterlagen
ausgehändigt werden. Auch die Feststellung durch einen vereidigten
Wäger erkennen wir an.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1Wir behalten uns das Eigentumsrecht an der Ware bis
zur Erfüllung sämtlicher uns zustehenden Forderungen
ausdrücklich vor.
5.2 Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt
oder verbunden, so werden wir entsprechend Miteigentümer. Der
Besteller tritt uns schon im Vorraus sein Eigentums- oder Miteigentumsrecht
an den vermischten Gegenständen oder
dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diese mit
kaufmännischer Sorgfalt für uns.
Soweit die gelieferte Ware vor der Bezahlung be- oder verarbeitet wird,
bleibt sie in jeder Be- oder Verarbeitungsstufe und auch als fertige Ware
unser Eigentum. Eigentumserwerb des Bestellers gemäß §
950 BGB wird ausgeschlossen, da der
Besteller das Eigentum für uns erwirbt und alles Material für
uns lediglich verwahrt.
5.3 Die Ware darf bis zur vollständigen Bezahlung
ohne unsere schriftliche Zustimmung weder verpfändet noch sicherungshalberübereignet
werden. Erfolgt Weiterveräußerung und zwar gleichgültig,
ob unbearbeitet oder verarbeitet, vor der vollständigen Bezahlung,
so darf dies nur unter Eigentums-vorbehalt erfolgen.
Auf jeden Fall gilt gleichzeitig vereinbart, daß mit der Weiterverarbeitung
alle Ansprüche des Bestellers gegen seine Abnehmer, insbesondere
auf Zahlung des Kaufpreises, an uns abgetreten sind.
5.4 Wir verpflichten uns auf Verlangen des Bestellers
insoweit zur Rückübertragung, als der Wert die zu sichernde
Forderung um mehr als 20% übersteigt.
5.5 Nimmt der Besteller aus Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware vor vollständiger Zahlung an uns Zahlungen oder
anderweitige Deckungsmittel von seinem Abnehmer herein, so gilt die Hereinnahme
als für uns erfolgt. Er ist bezüglich der Hereinnahme dieser
Gegenwerte unser Treuhänder. Interventionskosten trägt der Besteller.
5.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers -
insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware
zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des
Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie
in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nichts
das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrage.
6. Gewährleistungsansprüche
6.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unmittelbar
nach Erhalt zu begutachten und erkennbare Mängel unmittelbar nach
Kenntnis fernmündlich und schriftlich anzuzeigen, ggf. auf Warenannahmenschein.
Versteckte Mängel müssen am Tage ihrer Entdeckung fernmündlich
oder fernschriftlich gerügt werden.
6.2 Der Käufer ist verpflichtet, Beweise für
die Mängel zu sichern und uns Gelegenheit zur Überprüfung
zu geben. Kommt der Kaufer dieser Verpflichtung nicht nach oder versäumt
er die Rügefrist, gilt die Lieferung als genehmigt.
6.3 Eine Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware kann
verlangt werden.
6.4 Weitere Ansprüche, insbesondere Ersatzansprüche
bei weiter-verarbeiteter oder abgegebener Ware wegen unmittelbarer oder
mittelbarer Schäden, auch solcher aus unerlaubter Handlung, sind
ausgeschlossen.
7. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Schadenersatzansprüche
7.1 Der Käufer hat ein Aufrechnungsrecht nur dann,
wenn die Gegenansprüche an uns sowohl dem Grunde als auch der Höhe
nach unstreitig sind oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, sofern es auf demselben Vertragsverhältnis
beruht und uns eine grobe Vertragsverletzung nachgewiesen wird.
7.2 Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund
- auch aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß
und unerlaubter Handlung -, sind aisgeschlossen, es sei denn, der Schaden
ist auf ein grobes Verschulden von uns zurückzuführen.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand
8.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für
alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis - Amtsgericht Bad
Kreuznach.
Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
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